GBA-Beschluss zur rtCGM

Unter speziellen Vorsaussetzungen, der adäquaten Indiaktion, der Schulung und Betreuung der Patienten mit Diabetes mellitus Typ 1, ist die rtCGM zur Lasten der GKV verordungsfähig und durchführbar. Die offizielle Bekanntmachung im Bundesanzeiger finden sie hier.